In nahezu jedem Unternehmen spielen elektrische Anlagen und Betriebsmittel eine zentrale Rolle. Die Sicherheit am Arbeitsplatz im elektrischen Bereich ist dabei untrennbar mit der DGUV Vorschrift verbunden. Hier erfährst du mehr über den Ablauf der DGUV V3 Prüfungen in Leipzig und die Merkmale eines effizienten Arbeitsschutzes.
Die Arbeitgeber tragen eine immense Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern. Es liegt in ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer bei ihren Tätigkeiten keinerlei arbeitssicherheitstechnischen Gefahren ausgesetzt sind. Dazu dienen als Grundlage das Arbeitssicherheitsgesetz, das Arbeitsschutzgesetz sowie eine gründliche Gefährdungsbeurteilung, in der die Risiken am Arbeitsplatz erfasst und bewertet werden. Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorschriften bieten auch die DGUV-Regelungen entscheidende Informationen für den Schutz der Mitarbeiter. In diesem Beitrag konzentrieren wir uns auf die DGUV Vorschrift 3.
Was muss in Leipzig nach DGUV V3 genau geprüft werden?
Die DGUV Vorschrift 3 befasst sich mit der Gewährleistung der Arbeitssicherheit in Bezug auf elektrische Betriebsmittel und Anlagen. Dabei umfasst sie nicht nur die Anlagen und Geräte selbst, sondern auch die Durchführung von Arbeiten in ihrer Nähe. Im Rahmen DGUV V3 Prüfung erfolgt eine gründliche Untersuchung, ob die Elektrogeräte einwandfrei funktionieren. Zudem werden die elektrischen Anlagen auf ihre Installation hin überprüft und gegebenenfalls auf den neuesten Stand gebracht, falls erforderlich.
In welchem Fall bist du als Leipziger Arbeitgeber von der Prüfung betroffen?
Wenn in deinem Unternehmen elektrische Anlagen und Betriebsmittel vorhanden sind, betrifft dich zwangsläufig eine Prüfung gemäß der DGUV Vorschrift 3. Als Arbeitgeber bist du gemäß dem Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz, wie bereits erwähnt, dazu verpflichtet, Risiken am Arbeitsplatz auszuschließen oder entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dies beinhaltet auch die Gewährleistung der Elektrosicherheit im Unternehmen durch regelmäßige Prüfungen und die Benennung fachlich geeigneter Prüfpersonen.
Wann wird eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 in Leipzig durchgeführt?
Die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen erfolgt zu bestimmten Anlässen und Zeitpunkten durch eine qualifizierte Person. Zu diesen Anlässen zählt die initiale Inbetriebnahme. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur dann zulässig, wenn der Hersteller bestätigen kann, dass die Betriebsmittel und/oder Anlagen den Vorschriften zur Unfallverhütung entsprechen. Darüber hinaus müssen regelmäßige Prüfungen in bestimmten Zeitabständen durchgeführt werden. Die Festlegung dieser Prüffristen zielt darauf ab, vorhersehbare Mängel rechtzeitig zu erkennen und zu beheben.
Zusätzlich ist es wichtig, die Fristen zwischen sogenannten ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln zu unterscheiden. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass ortsveränderliche Mittel über einen Stecker und nicht direkt an einer Stromversorgung angeschlossen werden. Beispiele dafür sind Computer und ähnliche Geräte. Für die ortsveränderlichen Betriebsmittel gelten andere, oft kürzere Prüffristen gemäß der DGUV Vorschrift 3 im Vergleich zu den ortsfesten elektrischen Geräten und Maschinen.
Die Fristen für beide Arten von elektrischen Betriebsmitteln werden von einer qualifizierten Fachkraft festgelegt. Als Arbeitgeber liegt jedoch die Verantwortung bei dir, sicherzustellen, dass die Prüfungen gemäß den vorgesehenen Zeitintervallen durchgeführt werden. Hierbei bietet eine Tabelle in der DGUV Vorschrift 3 Einblick in die übliche Dauer der Prüfintervalle. Die tatsächliche Intervalllänge kann jedoch von früheren Prüfterminen abhängen, insbesondere wenn es Abweichungen von den angegebenen Grenzwerten gab. Übrigens: Die Berufsgenossenschaft kann von dir verlangen, dass du ein Prüfbuch führen musst.